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   BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68   

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BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68 (https://dejure.org/1968,7862)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1968 - 5 StR 378/68 (https://dejure.org/1968,7862)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1968 - 5 StR 378/68 (https://dejure.org/1968,7862)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Höhe eines Strafmaßes - Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in einem Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68
    Unter diesen Umständen kann zunächst keine Rede davon sein, daß der Gastwirt Se. ein ungeeignetes Beweismittel gewesen sei und erst recht kein "völlig" ungeeignetes, das zur Sachaufklärung in keiner Weise beitragen konnte (vgl. BGHSt 14, 339, 342) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60].
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68
    Jedenfalls wurde mit ihm gleichzeitig auch in ausreichender Weise die zu beweisende Tatsache bezeichnet, auf die es dem Verteidiger ankam (vgl. hierzu BGHSt 1, 137, 138) [BGH 04.05.1951 - 4 StR 216/51].
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68
    Zwar ist es anerkannten Rechts, daß die Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 43, 38 Abs. 2, 50 Abs. 3 JGG im gesamten Verfahren heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 6, 354, 355) [BGH 12.10.1954 - 5 StR 335/54], und daß regelmäßig eine Verletzung der Aufklärungspflicht darin liegen mag, daß der Tatrichter die Jugendgerichtshilfe nicht herangezogen hat (vgl. BGHSt 6, 326, 329) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54].
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68
    Zwar ist es anerkannten Rechts, daß die Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 43, 38 Abs. 2, 50 Abs. 3 JGG im gesamten Verfahren heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 6, 354, 355) [BGH 12.10.1954 - 5 StR 335/54], und daß regelmäßig eine Verletzung der Aufklärungspflicht darin liegen mag, daß der Tatrichter die Jugendgerichtshilfe nicht herangezogen hat (vgl. BGHSt 6, 326, 329) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54].
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